Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zur Abrechnung wird lediglich die Krankenkassenkarte benötigt.
Privatversicherte/Beihilfe
Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung, so ist die Behandlung in der Regel über diese möglich. Ausschlagebend ist hierbei Ihr genauer Vertrag mit ihrer PKV. Denn hierbei gibt es keine einheitliche Regelung, sondern es ist von der jeweiligen Versicherung und dem gewählten Tarif abhängig.
Informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Versicherung über die geltenden Konditionen. Oftmals können Sie sich Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken lassen und dann zu unserem Termin mitbringen.
Auch bei der Beihilfe bitte ich Sie, die notwendigen Formulare bei der für Sie zuständigen Stelle zu beantragen und mitzubringen.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (2,3facher Satz) bzw. den aktuellen Abrechnungsempfehlungen (gültig ab 01.07.2024). Hierüber wird ein Honorarvertrag abgeschlossen.
Selbstzahler
Sie können eine Psychotherapie auch selbst bezahlen. Die Kosten der Psychotherapie können Sie auch selbst tragen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (2,3facher Satz) bzw. den seit Juli 2024 gültigen Abrechnungsempfehlungen. Hierüber wird ein Honorarvertrag abgeschlossen.
Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Stand Juli 2024)
Leistung | Kosten |
Einzelstunde Psychotherapie Kurzzeit | 134,06€ (2,3facher Satz) |
Gruppenpsychotherapie (100 Minuten) | 134,06 € (2,3facher Satz) |
Psychotherapeutische Sprechstunde | 67,03€ (2,3fach) |
In Einzelfällen können abweichende Honorare anfallen, dies können wir im Erstgepräch besprechen.