Privatversicherte/Beihilfe

Sind Sie bei einer privaten Krankenvesicherung, so ist die Behandlung in der Regel über diese möglich. Ausschlagebend ist hierbei Ihr genauer Vertrag mit ihrer PKV. Denn hierbei gibt es keine einheitliche Regelung, sondern es ist von der jeweiligen Versicherung und dem gewählten Tarif abhängig.
Informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Versicherung über die geltenden Konditionen. Oftmals können Sie sich Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken lassen und dann zu unserem Termin mitbringen.
Auch bei der Beihilfe bitte ich Sie, die notwendigen Formulare bei der für Sie zuständigen Stelle zu beantragen und mitzubringen.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten nach dem 2,3 - 3,5fachen Satz.

Selbstzahler

Die Kosten der Psychotherapie können Sie auch selbst tragen. Dieses Vorgehen wird oft gewählt, wenn z.B. noch eine Verbeamtung angestrebt wird oder Sie beispielsweise einfach nicht möchten, dass die Behandlung bei der Krankenkasse registriert wird.
Auch die Kosten für ein Coaching oder eine Beratung müssen Sie selbst tragen, da diese Leistungen von keiner Krankenkasse übernommen werden.


Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Stand Mai 2019)


Leistung

Kosten (2,3facher Satz)

Einzelstunde Psychotherapie/Beratung

100,55 €

Krankheits- und Befundbericht

17,43€

Kurzbescheinigungen


5,36€

 In Einzelfällen können abweichende Honorare anfallen, dies können wir im Erstgepräch besprechen.

GOP-Infotabelle
HIer finden Sie die ausführliche Gebührenordnung für Psychotherapeuten
GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (176.96KB)
GOP-Infotabelle
HIer finden Sie die ausführliche Gebührenordnung für Psychotherapeuten
GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (176.96KB)
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